Netto & Vorsorge · Rechenstand 2026

Was bleibt vom Schweizer Gehalt tatsächlich übrig?

Der Rechner verbindet Schweizer Lohnabzüge mit zwei getrennten Steuerszenarien: dem in Deutschland besteuerten Grenzgänger und dem in der Schweiz quellenbesteuerten internationalen Wochenaufenthalter. Ergänzend zeigt er einen möglichen Basisrenten-Effekt.

Noch kein Arbeitsvertrag?Wählen Sie ein Beispielgehalt. Der Rechner ergänzt dazu grobe Musterabzüge, die Sie später jederzeit ändern können.
Die Beispielwerte sind keine Prognose für einen bestimmten Arbeitgeber oder Kanton.
1. Welche Situation passt zu Ihnen?

Wählen Sie die Variante, die Ihren geplanten Arbeitsalltag am besten beschreibt.

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Für eine erste Orientierung genügt „allein“. Die Zusammenveranlagung ist nur möglich, wenn die steuerlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
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Wählen Sie „keine“, wenn Sie keiner kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören. In Bayern und Baden-Württemberg gelten 8 %, sonst regelmäßig 9 %.
2. Ihr Gehalt und Ihre Krankenversicherung

Für eine grobe Orientierung reichen diese beiden Angaben. Die übrigen Werte sind bereits mit Beispielen belegt.

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Den Jahreslohn finden Sie im Arbeitsvertrag. Falls nur ein Monatslohn genannt ist, beachten Sie einen möglichen 13. Monatslohn. Ohne Vertrag können Sie oben ein Beispiel wählen.
CHF/Jahr
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Tragen Sie Ihren erwarteten Gesamtbeitrag ein. Wenn Sie noch keine Beratung hatten, können Sie den Beispielwert zunächst stehen lassen.
EUR/Monat
Genauer rechnen: Werte aus Vertrag oder Lohnabrechnung

Diese Angaben sind für den ersten Eindruck nicht zwingend. Sie verbessern das Ergebnis, sobald Unterlagen vorliegen.

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Der Rechner benötigt einen Kurs, um Schweizer Franken in Euro umzurechnen. Der vorausgefüllte Wert ist nur eine Rechenannahme und kein Live-Kurs.
EUR je CHF
Schweizer Quellensteuer4,5 %Modellannahme für einen anerkannten Grenzgänger mit Ansässigkeitsbescheinigung.
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Auf der Lohnabrechnung meist als BVG, PK oder Pensionskasse bezeichnet. Vor Arbeitsbeginn kann nur ein Beispielwert verwendet werden.
CHF/Monat
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Diesen Betrag finden Sie je nach Arbeitgeber im Vorsorgeausweis oder in den Personalunterlagen. Wenn er unbekannt ist, lassen Sie den Beispielwert stehen.
CHF/Monat
Wird nur für die steuerliche Höchstbetragsprüfung benötigt.
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Der Abzug steht meist als NBU oder NBUV auf der Lohnabrechnung. Er betrifft Unfälle außerhalb der Arbeit.
CHF/Monat
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Auf der Lohnabrechnung meist als KTG aufgeführt. Nicht jeder Arbeitgeber beteiligt Beschäftigte in gleicher Höhe.
CHF/Monat
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Hier können Sie weitere regelmäßige Abzüge aus der Lohnabrechnung zusammenfassen. Einmalige Abzüge gehören nicht hinein.
CHF/Monat
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Für Geschäftsführer, bestimmte leitende Angestellte, internationale Verkehrs- und Luftfahrttätigkeiten sowie Arbeit in mehreren Staaten gelten Sonderregeln. Der Rechner gibt dann bewusst kein Ergebnis aus.
3. Optional: Basisrente ausprobieren

Tragen Sie einen möglichen Monatsbeitrag ein. Der Rechner zeigt die modellierte Steuerwirkung und Ihren tatsächlichen Nettoaufwand.

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Dies ist nur ein frei wählbares Rechenbeispiel und keine Beitragsempfehlung. Sie können auch 0 eingeben.
EUR/Monat
Genauer rechnen: weitere deutsche Steuerdaten

Nur ausfüllen, wenn Ihnen die Werte bekannt sind. 0 bedeutet, dass der Rechner vereinfacht schätzt.

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Zum Beispiel weitere Einkünfte aus Deutschland. Arbeitslohn aus der Schweiz wird hier nicht noch einmal eingetragen.
EUR/Jahr
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Das zu versteuernde Einkommen steht im deutschen Einkommensteuerbescheid. Es ist nicht identisch mit dem Bruttogehalt.
EUR/Jahr
0 = vereinfachte automatische Näherung.

Wichtig: AHV-, IV- und Pensionskassenbeiträge können den steuerlich verfügbaren Höchstbetrag bereits teilweise belegen. Das Ergebnis bleibt deshalb eine Orientierung.

Ergebnis persönlich einordnen

Kostenfreie telefonische Erstberatung

Die Modellrechnung zeigt Größenordnungen. Im kostenfreien telefonischen Erstgespräch klären wir, welche Angaben und Absicherungswege in Ihrer Situation tatsächlich relevant sind.

Was der Rechner bewusst nicht behauptet

Modellrechnung – kein digitaler Steuerbescheid.

Quellensteuer, BVG, Nichtberufsunfall und Krankentaggeld hängen von Kanton, Tarifcode und Arbeitgeber ab. Deshalb bleiben diese Werte editierbar. Sonderfälle werden nicht durch eine scheinbar exakte Zahl überdeckt.

  • keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung
  • keine Prüfung von Nichtrückkehr- oder Homeoffice-Tagen
  • keine Aussage zur Eignung eines konkreten Basisrentenvertrags
  • keine vollständige Abbildung aller Freibeträge und Sonderausgaben
Steuerliche Systematik lesen

Die Inhalte dienen der allgemeinen Information. Sie ersetzen weder die Entscheidung der zuständigen Behörden noch eine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Versicherungsleistungen ergeben sich ausschließlich aus den jeweiligen Vertragsunterlagen.